Erststimme & Zweitstimme erklärt

Erststimme? Zweitstimme? DirektkandidatIn? Überhangmandat? Wir erklären wie sich das Parlament zusammensetzt, mit welcher Stimme man was wählt und wieso es eine starke Grüne Fraktion im Landtag braucht.

 

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Erststimme

Das Parlament besteht aus mindestens 181 Abgeordneten. Es gibt in NRW 128 Wahlkreise. Der Kandidat / die Kandidatin der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag ein. Bei der Erststimme gilt: "Der Gewinner bekommt alles". Nur eine Person gewinnt, alle anderen Stimmen sind "verfallen". In der Regel gelingt dies nur Kandidaten von SPD oder CDU.

Zweitstimme

Die weiteren mindestens 53 Abgeordneten, ziehen über die Landesreservelisten der jeweiligen Parteien in den Landtag ein.

Diese 53 Plätze werden dabei so an die Parteien verteil, dass am Ende die Stimmenanteile im Landtag dem Verhältnis der Zweitstimmen bei der Wahl entsprechen. Mit der Zweitstimme entscheidest Du über die Stärke und Sitzanzahl der einzelnen Parteien im Landtag. Hat eine Partei so viele Sitze direkt aus den Wahlkreisen bekommen, dass dies mit den 53 Sitzen nicht ausgeglichen werden kann, werden so lange mehr Sitze an die anderen Parteien verteilt, bis das Verhältnis wieder stimmt. Dieses Vorgehen nennt man personifizierte Verhältniswahl.

Zweitstimme Grün!

Für uns Grüne ist deshalb die Zweitstimme außerordentlich wichtig! Sie entscheidet, mit wie vielen Vertretern wir im Parlament vertreten sind. Nur eine starke Grüne Fraktion im Landtag setzt sich für bessere Bildung für alle Kinder ein, treibt die beschleunigte Energiewende voran,setzt sich für Frauen und gute Pflege im Alter ein, stärkt die Kommunen und steht für mehr Transparenz und echte Beteiligung. Die Zweitstimme entscheidet auch darüber, ob wir Grüne die erfolgreiche Arbeit in einer Rot-Grünen Regierung fortsetzen können oder ob es eine große Koalition in NRW geben wird.

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