Grüner Antrag zur Einführung des Bremer Modells

Gemeinsam mit der BfGT beauftragen wir die Verwaltung, ein Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende in Gütersloh auf den Weg zu bringen.

1. Es soll für Flüchtlinge ein Zugang zur medizinischen Regelversorgung geschaffen werden. Gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit soll die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Gütersloh entwickelt und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten werden .

2. Es sollen Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen (vornehmlich BKK Miele, BKK Bertelsmann, AOK Bremen) aufgenommen werden, um entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Hintergrund: Für Flüchtlinge ist die gesundheitliche Versorgung oftmals problematisch. Sie sind nicht im Besitz einer Krankenkassen-Chip-Karte und müssen, um einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen zu können, zunächst den Weg zur Verwaltung machen. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt. Die Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten.

Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Ärzt*innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringer*innen, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch.

Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur „Normalität“ im Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt. Ziel dieser Übertragung auf eine gesetzliche Krankenkasse ist es also eine professionelle, bessere und zugleich auch effektivere Krankenbehandlung der Flüchtlinge und Asylbewerber*innen zu gewährleisten.

Für die Sozialverwaltung entfällt die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit der beantragten Krankenbehandlung. Ferner erfolgt die spätere Abrechnung über die Krankenkassen, mit denen eine Vereinbarung getroffen wurde. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass dieses Verfahren auch eine Entlastung der Kommunalverwaltung erreicht. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Umsetzung des „Bremer Modells“ in Gütersloh kostenneutral erfolgen kann.

 

Zum vollständigen Antrag geht es hier.

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