Kommunalinfo: NRW beschließt die Inklusion

Der Landtag hat am 16.10.2013 mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN das 9. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Da es dazu aus unserer Sicht noch immer viel Aufklärungs- und Erläuterungsbedarf gibt, möchten wir hier die wichtigsten Fakten einmal aufzeigen.

Mit diesem Änderungsgesetz ist das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung nun im Schulgesetz verankert. Das heißt: Kein Aussortieren mehr, kein Etikett, sondern Wahlfreiheit. Eltern können sich aussuchen, ob sie ihr Kind lieber an einer Förderschule oder an eine Regelschule schicken. Die Kommunen ihrerseits können so genannte Schwerpunktschulen bilden, an denen die Bedingungen für inklusiven Unterricht günstig sind und ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.

Von den insgesamt rund 2,6 Millionen Schülerinnen und Schülern in NRW betrifft das neue Gesetz rund 130.000 Kinder und Jugendliche, die einen so genannten sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Von ihnen besuchen in Nordrhein-Westfalen schon jetzt 25 Prozent eine Regelschule. Bei Kindern im Grundschulalter sind es sogar 33 Prozent. Für die weitere Umsetzung der Inklusion investiert das Land u. a. in mehr als 3.200 zusätzliche Lehrerstellen. Hinzu kommen passgenaue Fortbildungen und der Einsatz von SonderpädagogInnen. Die finanzielle Ausstattung ist insgesamt überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Das Gesetz tritt zum neuen Schuljahr 2014/2015 in Kraft. Es gilt deshalb schon für die Anmeldungen in diesem Jahr. Die Anmeldungen zur Grundschule finden im November, die für die weiterführenden Schulen im Februar statt. Eltern können in einem vorgezogenen Anmeldeverfahren ihre Kinder für den gemeinsamen Unterricht anmelden, wenn sie es wünschen.

Wir als Kommune sind nun aufgefordert, unsererseits Inklusionspläne zu erarbeiten und die Jugendhilfe, Schulentwicklungs- und Sozialplanung koordiniert inklusiv auszurichten.

Das Gesetz und die begleitenden Anträge

Der Entschließungsantrag ist der Begleittext zum Gesetz. Viele Anregungen oder auch Kritik richteten sich nicht gegen Inhalte der Änderung des Schulgesetzes, sondern betrafen z.B. untergesetzlichen Regelungsbedarf, die Bereitstellung von Ressourcen oder notwendige Verbesserungen bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Träger. Die Koalitionsfraktionen haben nun ausführlich weitere Punkte aufgeführt und als weitere Aufgaben und Leitlinien für die Landesregierung formuliert. So wird z. B. unterstrichen, dass die Netzwerke, die Kooperation und Expertise aus den Kompetenzzentren erhalten bleiben muss. Es wird verdeutlicht, dass wir dafür sorgen wollen, dass die SonderpädagogInnen fest im Kollegium vorhanden sein sollen. Es ist in der Mehrzahl nicht mehr nötig, aufwändige Verfahren durchzuführen, um an zusätzliche Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung zu kommen. Eine Diagnostik für alle Kinder soll etabliert werden.

Der Änderungsantrag beinhaltet vor allem die Vereinbarung mit den Kommunen zu der Frage, ob und welche Kosten durch das neue Gesetz womöglich für die Kommunen entstehen.

Schulentwicklung in NRW

Rot-Grün investiert in die Schulen und gestaltet das gemeinsame Lernen. Das ist seit 2010 passiert:

  • Wir haben seitdem mehr als 1.100 Stellen zusätzlich für das gemeinsame Lernen zur Verfügung gestellt
  • Mit dem neuen Gesetz kommen bis 2017 weitere 2.000 dazu

Wir sorgen für die Fortbildung und mehr Ausbildung:

  • Insgesamt 2500 Lehrkräfte haben über ein Qualifizierungsprogramm die Chance, sich zusätzlich zu ihrer bisherigen Ausbildung zu SonderpädagogInnen weiterzubilden. Das gilt vorrangig für LehrerInnen mit Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht.
  • Wir haben zusätzliche Studienplätze für SonderpädagogInnen an den Hochschulen eingerichtet, insgesamt 2.300.

Begleitende Maßnahmen für den Inklusions-Prozess:

  • Es wurden 53 InklusionskoordinatorInnen eingesetzt, um die Schulämter zu unterstützen. Fortbildungen für die Schulen stehen zur Verfügung, und 300 ModeratorInnen sind zwischenzeitlich fortgebildet worden.
  • Erstmals zählen Inklusionsschüler für die Ermittlung des Grundbedarfs der Regelschule mit. Auf Dauer werden z. B. den Grundschulen 1.700 Stellen mehr zur Verfügung stehen. Das sorgt dafür, dass mehr kleine Grundschulstandorte erhalten werden.
  • Die Klassengrößen sinken schrittweise: Der sogenannte Klassenfrequenzrichtwert für die Grundschule wurde bereits gesenkt, mit dem Haushalt 2014 werden auch die Richtwerte für die Klassen in der Sekundarstufe I abgesenkt.
  • Sonderpädagogische Kräfte für die Bereiche Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache, die bislang über ein Feststellungsverfahren für die Schulen organisiert werden mussten, stehen in Zukunft in gleicher Höhe (9.406 Stellen) den Schulen als Budget zur Verfügung. Die neue Form der Stellenzuweisung soll transparent und in der Region nachvollziehbar sein.
  • Die Leitungszeit als Ausgleich für erhöhte Koordinierungsaufgaben wurde für die Schulleitungen aller Schulformen erhöht.

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