Baumfällungen an B61: ohne Antrag nach Baumschutzsatzung

Gehring-BunteAn der B61 Richtung Bielefeld bei Gehring/Bunte wurden eine Reihe von großen Bäumen gefällt. Die GRÜNEN haben das zum Anlass genommen, beim Grünflächenamt nachzufragen, ob die Bäume auf privatem Grund stehen und ob dementsprechend ein Antrag nach Baumschutzsatzung gestellt wurde.

Ein solcher Antrag liegt dem Grünflächenamt für diese Bäume, die auf einem Privatgrundstück standen, nicht vor. Es muss jetzt geprüft werden, welchen Stammumfang die Bäume hatten, ob ein Antrag nach der Baumschutzsatzung erforderlich gewesen wäre und ob hier ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung vorliegt.

Hintergrund: Für alle Bäume auf privaten Grundstücken greift die Baumschutzsatzung. Für Laubgehölze, die in einem Meter Höhe einen Umfang von mehr als einem Meter aufweisen, muss ein Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt werden, wenn man sie fällen möchte.

Die GRÜNEN werden sich weiter verlässlich für den Baumschutz und für den Baumerhalt in Gütersloh einsetzen. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Thema Baumschutz gerne jederzeit an uns wenden“, bietet Gitte Trostmann, Geschäftsführerin der Ratsfraktion an.

Der Eigentümer wurde im Rahmen eines Anhörungsverfahren um Stellungnahme gebeten. Laut Stellungnahme hat ein Förster die Bäume begutachtet und aufgrund von Sturmschäden als nicht mehr bruchsicher eingestuft. Ein Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung wurde aufgrund einer Fehleinschätzung nicht gestellt. Der Förster bzw. der Eigentümer ist davon ausgegangen, dass die Baumschutzsatzung für die Gehölzgruppe nicht gilt. 

Der Eigentümer wurde aufgefordert, 12 Bäume mit einem Stammumfang von 16/18 nachzupflanzen und den Vollzug anzuzeigen. Es ist davon auszugehen, dass ohne Intervention keine Bäume mehr nachgepflanzt worden wären.

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