„Gute Schule 2020“: 5,75 Mio. Euro für Investitionen in Schulen in der Stadt Gütersloh

GRÜNE Fraktion will Mittel aus der Investitionsoffensive des Landes schnell abrufen

Rekordzuweisungen über das Gemeindefinanzierungsgesetz, Beteiligung an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und nun die Investitionsoffensive in Höhe von zwei Milliarden Euro: Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat die finanzielle Situation der Kommunen seit der Regierungsübernahme deutlich verbessert. Jetzt steht fest, wie viel Geld die Stadt Gütersloh aus dem von SPD- und GRÜNEN-Landtagsfraktion initiierten kommunalen Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ erhält. Dazu erklärt Wibke Brems, GRÜNE Landtagsabgeordnete aus Gütersloh und Mitglied des Stadtrats:

„Gütersloh kann dank des kommunalen Investitionsprogramms ,Gute Schule 2020‘ mit 5.753.374 Euro rechnen, um Schulgebäude instand zu setzen, Sporthallen zu sanieren oder die digitale Infrastruktur der Schulen zu verbessern. Bei der Ausgestaltung des Programms haben wir darauf geachtet, dass alle Städte und Gemeinden in NRW profitieren. Dass kein kommunaler Eigenanteil notwendig ist, um die Unterstützung zu erhalten, ist ein weiterer Bonus des Programms.

Die Mittel sollen bereits ab dem Jahr 2017 unbürokratisch abgerufen werden können. Dadurch stellen wir sicher, dass die Gelder schnell in den Kommunen ankommen und in konkrete Projekte investiert werden können. Die Verwaltung sollte daher baldmöglichst mit den Schulen einen Dialog starten und ein entsprechendes Konzept erstellen. Für die GRÜNE Stadtratsfraktion sind die (energetische) Gebäudesanierung und die Verbesserung der IT-Ausstattung der Gütersloher Schulen vorrangige Ziele des Investitionsprogramms.“

Hier die Übersicht der Kreditkontingente für den Kreis Gütersloh.

Zum Hintergrund:

Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ im Umfang von zwei Milliarden Euro für die Kommunen in NRW initiiert. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016. Die Förderung wird in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW.

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