TiSA, TTIP, CETA?

Der grüne Kreisverband lädt zum Informations- und Diskussionsabend ins Grüne Büro nach Gütersloh (Böttchergasse 4) ein: Freitag, 21. August um 19:30 Uhr.

cw_Engstfeld_28Referent an diesem Abend ist Stefan Engstfeld MdL. Er beschäftigt sich seit über 15 Jahren intensiv mit Fragen der Europa- und Eine-Welt-Politik und bearbeitete beide Bereiche als Mitarbeiter der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von 2010 bis 2012 als Abgeordneter der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW. Der Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Europapolitik  verfolgt die TTIP- und TiSA-Verhandlungen seit deren Beginn kritisch und versucht, über diese aufzuklären. „Der Abbau von Handelshemmnissen ist prinzipiell zu begrüßen, aber nicht um jeden Preis. Wenn europäische Standards im Verbraucher*innen- und Datenschutz auf dem Spiel stehen und private Schiedsgerichte die Rechtsstaatlichkeit umgehen, müssen wir uns dagegen wehren.“

Präsentation1Etwas im medialen Schatten der Debatte um das transatlantische Handelsabkommen TTIP stehend, wird auch das geplante Abkommen TiSA (Trade in Services Agreement) zunehmend stärker diskutiert. TiSA soll Handelshemmnisse im Dienstleitungssektor zwischen der EU und anderen Staaten (darunter die USA, Kanada, Türkei und Australien) beseitigen.

Wie wir es – sehr leidlich – auch aus den Verhandlungen um TTIP kennen, werden die Verhandlungen nicht transparent geführt, sondern hinter verschlossenen Türen. So wird eine Beteiligung der Zivilgesellschaft verhindert. Dabei wäre eine breite öffentliche Debatte zum Thema notwendig, wie von WikiLeaks veröffentlichte geheime Verhandlungspapiere zeigen.

Europäische Verbraucher- und Datenschutzstandards stehen zur Disposition und sollen durch das Abkommen unterlaufen werden. Setzen sich die USA in den Verhandlungen durch, müssen die Daten europäischer Kundinnen und Kunden nicht mehr in Europa bearbeitet werden – und sind so nicht mehr von den hiesigen Daten- und Verbraucherschutz Gesetzen unterlegen, sondern den wesentlich lascheren Regelungen der USA. Durch den Einsatz privater Schiedsgerichte soll dafür gesorgt werden, dass sich daran nach Abschluss des Vertrages auch nichts mehr ändert.

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