Lärmaktionsplan: GRÜNE entwickeln Lösungsvorschläge zur Lärmminderung

Umgebungslärm durch Straßenverkehr in Gütersloh
Umgebungslärm durch Straßenverkehr in Gütersloh 2017. Quelle: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Lärmschutzwände an der A2 und Geschwindigkeitsreduzierungen werden gefordert

Die GRÜNEN in Gütersloh werden aktiv für den Lärmschutz und erarbeiten konkrete Vorschläge für die Reduzierung von Verkehrslärm im Gütersloher Stadtgebiet, die in den Lärmaktionsplan der Stadt eingehen sollen. Gefordert werden unter anderem Lärmschutzwände entlang der A2, Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet und Mautgebühren für LKW.

Zahlreiche Straßen der Stadt sind hochbelastet durch Verkehrslärm. Nicht nur entlang der Bundesautobahn A2, sondern auch viele der Ausfallstraßen und der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen weisen ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr auf. Mehr als 9.000 Einwohner sind von hoher Lärmbelastung betroffen, so eine Erhebung aus dem Jahr 2018. Deshalb erstellt die Stadt Gütersloh derzeit einen Lärmaktionsplan, denn gesetzliche Vorgaben verpflichten die Verwaltung, alle hoch belasteten Straßen zu untersuchen, Maßnahmen zu planen und dann auch umzusetzen.

Noch bis zum 25. Februar 2020 kann sich die Öffentlichkeit an diesem Planungsprozess beteiligen und Vorschläge einbringen. „Die GRÜNEN sehen eine Bürgerbeteiligung am Lärmaktionsplan als große Chance“, so Gitte Trostmann, Sprecherin des GRÜNEN Ortsverbands, „und wir werden aktiv mit allen Mitgliedern und Interessierten dazu diskutieren und unsere Vorschläge einbringen. Es stehen für den Lärmschutz viele Instrumente zur Verfügung, und wir möchten auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ermuntern, selbst konkrete und differenzierte Maßnahmen vorzuschlagen.”

Die folgenden Vorschläge legten die GRÜNEN am heutigen Tag vor:

Lärmminderung an der BAB 2:

  • Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 bis 130 km/h
  • Bau von Schallschutzwänden; sie sind entweder zu begrünen/bepflanzen oder mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
  • Lärmminderung für die anderen Straßen im Stadtgebiet:
  • Minimierung des Individualverkehrs durch attraktive Alternativlösungen wie Fahrradstraßen, gut ausgebauten ÖPNV und Sharing-Angebote
  • Geschwindigkeitsreduzierung auf allen belasteten Straßen: z.B. von 70 km/h auf 50 km/h und innerstädtisch von 50 km/h auf 30 km/h
  • Verringerung des LKW-Verkehrs durch die Erhebung von Maut-Gebühren zum Beispiel auf der L 782 (Brockhäger Straße)
    Lärmmindernde Fahrbahnoberflächen auf den innerstädtischen Abschnitten der untersuchten Landesstraßen
  • Passive Lärmschutzmaßnahmen, d.h. bauliche Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden z.B. durch Lärmschutzfenster, Dämmung von Wänden und Rollladenkästen.

Für alle Lärmschutzmaßnahmen müssen Fördergelder zur Verfügung gestellt werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge zur Lärmminderung im Rahmen der Bürgerbeteiligung selbst direkt bei der Stadtverwaltung einbringen (per Email an laermaktionsplanung@guetersloh.de) oder sich mit Ideen gern auch an die GRÜNEN (info@gruene-guetersloh.de) wenden.

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