Ein Schritt Richtung Interkommunale Zusammenarbeit

http://mig.unibe.ch/unibe/rechtswissenschaft/ndsmig/content/e1792/e1903/e2022/e2023/PuzzlepiecesStandardrestrictions940458_54686734_ger.jpgGemeinsam mit unserem Plattformpartner stellen wir in der kommenden Ratssitzung am 28. Februar einen Antrag auf einen möglichen Beitrag zur mittel- oder langfristigen Haushaltskonsolidierung. Diesen Schritt halten wir für  erforderlich vor dem Hintergrund der prognostizierten steigenden Jahresfehlbeträge in den Folgejahren. Daher beantragen wir, dass der Rat der Stadt Gütersloh dem Hauptausschuss die Aufgabe übertragen soll , in enger Abstimmung mit der Verwaltung, sämtliche bestehende Strukturen und Auftragsvergaben zur Erledigung öffentlicher Aufgaben vorbehaltlos und ergebnisoffen zu prüfen. Ziel der Überprüfungen sollen die Verbesserung von Abläufen und das Ausschöpfen von Synergien sein. Der Hauptausschuss soll auch darüber entscheiden, ob unter Umständen externe Beratung hinzugezogen wird.
In vielen anderen Kommunen hat sich gezeigt, dass durch die gemeinsame Erledigung von Aufgaben durch mehrere öffentlich rechtliche Körperschaften, eine engere Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenträgern oder eine Übertragung von Aufgaben auf sonstige Träger, Kosten gesenkt und gleichzeitig Leistungen qualitativ oder quantitativ erhalten oder gar gesteigert werden können. Die interkommunale Zusammenarbeit stellt eine wichtige kommunale Handlungsoption zur Verwaltungsmodernisierung dar und ist aus unserer Sicht ein seit langem etabliertes und erfolgreiches Organisationsmodell.

Den vollständigen Antrag können Sie hier nachlesen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.