Ratsfraktion: Stellungnahme zur Hochwasserrisiko-Managementplanung

Hochwasser2Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass das Thema Hochwasserrisiko und Überschwemmungsgefahr endlich Eingang in die kommunale Planung findet und zukünftig bei der Bauleitplanung entsprechend der gegebenen Bedeutung berücksichtigt werden muss. Es geht darum, das Risiko durch ein mögliches Hochwasser frühzeitig zu erkennen und Gefahren für die Gütersloher Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Wohn- oder Schutzgebiete und andere schützenswerte Objekte zu verringern bzw. auszuschließen. Die Fließgewässer in Gütersloh brauchen genügend Raum sowie naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, um die dargestellten Hochwasserrisiken zu minimieren.

Aus unserer Sicht ist eine Hochwasserrisiko-Managementplanung die entscheidende Grundlage für den geregelten Umgang und das koordinierte Vorgehen bei Hochwasserereignissen. Es ist  wichtig, die Gefahrenpunkte zu kennen und Maßnahmen frühzeitig zu planen. Die EU-Hochwasserrichtlinie gilt bereits seit 2007 unmittelbar. 2010 wurde sie im Wasserhaushaltsgesetz verankert. Die Umsetzung des Gesetzes ist für uns dringend geboten und wir begrüßen das in Gang gesetzte Verfahren mit der Hochwasserrisiko-Managementplanung und der geplanten Festsetzung von Überschwemmungsgebieten auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für alle 100 Jahre auftretende Hochwasserereignisse (HQ100).

Die Hochwassersituationen in Deutschland in diesem Jahr und gerade auch die Starkregen- bzw. Hagelereignisse im Juni und August in Gütersloh haben gezeigt, wie schnell und wie hoch das Wasser in den Fließgewässern – insbesondere in der Dalke und in der Lutter – ansteigen kann. Es muss festgestellt werden, dass die deutlich zunehmenden Starkregenereignisse zu verstärktem Hochwasserabfluss führen. Eine vorausschauende, die Gefahren frühzeitig berücksichtigende Planung von Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist unerlässlich, um Risiken einschätzen, Gebäude schützen und Bewohnerinnen und Bewohner vor Überschwemmungen bewahren zu können.Hochwasser1

Wir bitten die Stadtverwaltung eng mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises zusammen zu arbeiten. Mit der Bezirksregierung ist zu klären, welche Folgen mit der zukünftigen bzw. geplanten Festsetzung von Überschwemmungsgebieten für
a) bereits bebaute und
b) in Zukunft bebaubare Bereiche, für Flächen im Geltungsbereich von rechtskräftigen und geplanten Bebauungsplänen sowie
c) für Bauflächen, die der Flächennutzungsplan darstellt, verbunden sind.

Ziel ist es, Kenntnis davon zu erlangen, welche bebauten und zukünftig bebaubaren Flächen in dargestellten HQ100-Gebieten und damit voraussichtlich in festgesetzten Überschwemmungsgebieten liegen. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob und wo ggf. verloren gegangener und gehender Retentionsraum ausgeglichen und bzw. neu geschaffen werden muss.

Falscher oder unzureichender Hochwasserschutz führt zu einer Verlagerung bzw. einer Verstärkung des Hochwassers flussabwärts, z. B. durch die Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und steigende Abflussmengen. Wir fordern die Ergreifung von vorausschauenden, nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Hochwasserschutzmaßnahmen auf Gütersloher Stadtgebiet und unterstützen die Einrichtung der Hochwasserrisiko-Managementplanung und die Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten politisch ausdrücklich.

Im Zentrum steht für uns das Ziel, Menschen und Objekte vor den Auswirkungen durch Hochwasser umfassend und wirkungsvoll zu schützen. Dafür halten wir auch eine allgemeine, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und gründliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern für erforderlich.

Wir regen an, die Hochwasserrisiko-Managementplanung mit ihrem fachgebietsübergreifenden Ansatz und die geplante Festsetzung von Überschwemmungsgebieten auch im Umweltausschuss auf die Tagesordnung zu setzen und zu diskutieren. Eine Abstimmung mit den Zielen und Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist für uns unerlässlich. Naturschutzbelange und die Eignung sowie das Potenzial von Flächen als natürliches Überschwemmungsgebiet müssen dabei berücksichtigt und Hochwasserschutz insgesamt ökologisch ausgerichtet werden. Alles in allem dürfen Hochwasserschutz und Bauleitplanung nicht gegeneinander ausgespielt sondern müssen gemeinsam in den Fokus genommen werden.

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