Protest gegen ungerechtfertigte Baumfällung

Baumfällung Osthushenrichstraße
Der Baum stand an der Stelle, an der jetzt der Kran steht.

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hat seit dem letzten Wochenende mehrere Beschwerden wegen einer Baumfällung in der Osthushenrichstraße bekommen. Dort ist am vorletzten Samstag (24. August), ein großer Baum gefällt worden. Er ist im Bebauungsplan 228/1 Am Anger zum Erhalt festgesetzt. Ihren Protest hat die Grüne Ratsfraktion bereits gegenüber der Bürgermeisterin, der 1. Beigeordneten Christine Lang und dem Stadtbaurat Henning Schulz zum Ausdruck gebracht und um eine Erklärung gebeten.

„Die Politik hat mit dem Beschluss zu diesem B-Plan Nr. 228/1 bekundet, dass dieser Baum erhalten bleiben soll“, stellt Birgit Niemann-Hollatz, Mitglied für die Grünen im Planungsausschuss fest. „Deshalb wäre es die Aufgabe der Stadtverwaltung gewesen, diesen Baum zu erhalten und den B-Plan umzusetzen!“

Trotz der Anlage von Parkmöglichkeiten bzw. Versiegelungen im Bereich des Baumes und starker Einkürzungen der Krone hatte der Baum eine gute Belaubung und eine Genehmigung der Fällung war nach Meinung der GRÜNEN Ratsfraktion nicht gerechtfertigt. Sie möchte von der Bürgermeisterin und den zuständigen Beigeordneten wissen, warum die Festsetzungen des B-Plans nicht umgesetzt und der Wille der Politik nicht beachtet wurde. „Zum Erhalt festgesetzte Bäume müssen geschützt und dürfen nicht zur Fällung freigegeben werden“, verdeutlicht Marco Mantovanelli, Fraktionssprecher der Gütersloher Ratsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN.

Der B-Plan 228 Am Anger hat eine “Geschichte”, an die hier noch kurz erinnert werden soll: Im B-Plan 228 aus dem Jahr 2004 wurden vier Bäume zum Erhalt festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks, ein Bauträger, hat dann eine Änderung des B-Plans beantragt. Gegen die Stimmen der Grünen wurde 2008 diesem privaten Interesse gefolgt und mehrheitlich beschlossen, nur noch einen Baum zu erhalten. Jetzt hat es der Eigentümer “hinbekommen”, dass auch dieser letzte Baum gefällt wurde, um das Grundstück nun zu seinem eigenen finanziellen Vorteil bebauen und vermarkten zu können.

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