Interview mit der Neuen Westfälischen zum Landschaftsplan und Photovoltaik

Die Fraktionssprecherin der Grünen Ratsfraktion Birgit Niemann-Hollatz hat die Fragen der Neuen Westfälischen, hinsichtlich der Ablehnung, landwirtschaftliche Flächen für PV zu nutzen, folgendermaßen beantwortet: 

NW: Was sagt der neue Landschaftsplan dazu?

Birgit Niemann-Hollatz: Der vorliegende Entwurf des Landschaftsplans äußert sich nur zu Photovoltaikanlagen auf der Start- und Landebahn des Flugplatzes. Zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaikanlagen gibt es keine Aussagen. Die Stadt Gütersloh schlägt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Landschaftsplans zu Punkt 2 „Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft“ vor, die Errichtung von Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, entsprechend § 48 (1) EEG- Erneuerbare-Energien-Gesetz, zuzulassen.

NW: Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Grünen für die PV-Nutzung dieser Flächen?

Birgit Niemann-Hollatz: Es ist notwendig, zur Erreichung der Klimaschutzziele auch ausgewählte landwirtschaftliche Flächen für Photovoltaik zu nutzen. Eine Flächenkonkurrenz in den Vordergrund zu stellen ist nicht zielführend, solche Konflikte sind lösbar. Wir brauchen alle potenziellen Flächen für den Ausbau der Solarenergie, das sind aus unserer Sicht Flächen mit weniger wertvollen Böden oder Vorbelastungen und entlang von Infrastrukturtrassen. Allein die Dachflächen reichen nicht aus. Wichtige Argumente sind die Erreichung der Klimaschutzziele und die Unterstützung einer dezentralen Energieversorgung. Für die Landwirte besteht damit die – natürlich freiwillige – Möglichkeit zusätzliche Einnahmen aus Pacht oder Verkauf oder gegebenenfalls durch den Betrieb zu erzielen.

NW: Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür oder dagegen?

Birgit Niemann-Hollatz: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in §§ 37 und 48 wurde ein 110-Meter-Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen als förderungswürdiger Standort für PV-Freiflächenanlagen festgelegt. Mit dem 5. Entfesselungspaket der Landesregierung NRW vom 17.12.2019 wurde ein konsequenter Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW beschlossen. Zentrales Vorhaben ist zukünftig die konsequente Nutzung der Randstreifen von Autobahnen und überregionalen Schienenwegen für Photovoltaikanlagen.

NW: Lässt sich in etwa die Größe dieser Flächen im Kreis/in der Stadt abschätzen?

Birgit Niemann-Hollatz: Laut Potenzialstudie des Landes NRW von 2012 hat die Stadt Gütersloh ein Potenzial von 195 MWp auf Freiflächen, von dem gerade einmal 2 Prozent ausgeschöpft werden. Für den Kreis Gütersloh sind es ein Potenzial von 1.432 MWp, von dem 0,5 Prozent ausgeschöpft werden. Eine Differenzierung nur nach Flächen entlang von Infrastrukturtrassen ist uns nicht bekannt.

NW: Wie ist die Haltung des Kreises zu bewerten?

Birgit Niemann-Hollatz: Die Haltung der Kreisverwaltung können wir als GRÜNE nicht nachvollziehen. Sie missachtet das EEG und die oben genannten Beschlüsse der NRW-Landesregierung. Auch im Kreis Gütersloh sollten die Potenziale für Photovoltaik genutzt und die Förderung der Erneuerbaren Energien mit aller Kraft vorangetrieben werden. Eine Ablehnung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Photovoltaik widerspricht zum einen den Klimaschutzbeschlüssen vom Rat der Stadt Gütersloh vom 11.07.2019 und vom Kreistag (30.09.2019) und zum anderen dem Arbeitsplan 2020 zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts in der Stadt Gütersloh (Drucksachen-Nr. 339/2019 und 348/2019, Pkt. 2.4).

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