Neue Möglichkeiten für Gütersloh zur Schaffung von Wohnraum

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschleunigt die Baulandmobilisierung und eröffnet für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt – wie Gütersloh – mehr Möglichkeiten.

Gütersloh gehört zu den 95 Städten und Gemeinden, die von der Landesregierung definiert wurden, um dem angespannten Wohnungsmarkt etwas entgegen setzen zu können. Damit bekommt Gütersloh mehr Instrumente und Möglichkeiten in die Hand, um auf den angespannten Wohnungsmarkt zu reagieren. Es ist nötig, mehr Handlungsspielraum zu gewähren, um aktive Wohnbaupolitik betreiben zu können.

Der Bund hat mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Sommer 2021 dafür den Grundstein gelegt. Das NRW-Bauministerium hat daraufhin ein Gutachten erstellen lassen und die Städte und Gemeinden auf der Grundlage von bestimmten Kriterien definiert, die sich einem angespannten Wohnungsmarkt ausgesetzt sehen.

Das Baulandmobilisierungsgesetz zielt dabei vor allem auf Brachflächen, mindergenutzte Grundstücke und Nachverdichtung. „Diese flächenschonende Erschließung von Flächen für Wohnraum begrüßen wir angesichts unserer Flächensparziele besonders. Für mehr Natur- und Klimaschutz gilt: Die Erschließung von bereits erschlossenen Grundstücken muss vor der Neuausweisung von Bauland stehen.“, freut sich Birgit Niemann-Hollatz die Fraktionssprecherin der Grünen. „Es sollte nun zügig geprüft werden, welche der möglichen Instrumente sich für die Stadt Gütersloh anbieten, um den so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Deshalb wird die Ratsfraktion der GRÜNEN entsprechende Fragen in den nächsten Ausschuss für Planung, Bauen und Immobilien am 21.02.2023 einbringen.“

Anfang 2023 wurde die Verordnung nach einer Verbändebeteiligung veröffentlicht und hat nun Rechtskraft. Die ausgewählten Kommunen können nun erweiterte Vorkaufsrechte nutzen, um bei Grundstückgeschäften den ersten Zugriff zu erhalten. Sie können von Festsetzungen in ihren Bebauungsplänen abweichen, um Wohnbauvorhaben zu ermöglichen. Zusätzlich können sie Baugebote verhängen, wenn Grundstücke länger leer stehen und damit die Entwicklung notwendigen Wohnraums verzögert wird.

Die Verordnung gibt den Kommunen den notwendigen Spielraum, um mehr Wohnraum zu schaffen. Nach Informationen der Landesregierung will sich die schwarz-grüne Koalition sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auch finanziell und personell in der Lage sind, diese rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

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