Stichwahl abgeschafft: Ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP hat der nordrhein-westfälische Landtag heute die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl für kommunale Hauptverwaltungsbeamt*innen beschlossen. Damit wird auch die Bürgermeister- und Landratswahl 2020 in Stadt und Kreis Gütersloh ohne zweiten Wahlgang stattfinden. Der Rat der Stadt Gütersloh hatte sich am 20.12.2018 gegen eine erneute Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl ausgesprochen.

Zur heutigen Entscheidung des Landtags erklärt Wibke Brems MdL:

„Heute ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie. Mit der Abschaffung der Stichwahl nehmen CDU und FDP den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen demokratische Rechte, die in jedem anderen Bundesland selbstverständlich sind. Denn unser Bundesland wird künftig das einzige ohne zweiten Wahlgang bei Bürgermeister- und Landratswahlen sein. Mit der Abschaffung der Stichwahl geht ein Stück kommunaler Demokratie verloren. Ich befürchte, dass Bürgerinnen und Bürger sich bei den kommenden Wahlen mit nur einem Wahlgang gezwungen sehen, mehr taktisch und weniger allein nach inhaltlicher Überzeugung zu wählen. Ich hoffe deswegen, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof den schwarz-gelben Demokratieabbau noch rechtzeitig vor der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für das Bürgermeister- und Landratsamt stoppt.“

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